Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
Gerhard Sondermann GmbH
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Unternehmerstatus
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Gerhard Sondermann GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung verbindlich, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln und den Vertrag ausschließlich zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken abzuschließen.
Sollte der Kunde entgegen dieser Erklärung tatsächlich nicht als Unternehmer handeln, finden zwingende verbraucherschützende Vorschriften ausschließlich im gesetzlich unabdingbaren Umfang Anwendung. Der Kunde haftet der Gerhard Sondermann GmbH für Schäden, die dieser aufgrund einer schuldhaft unzutreffenden Erklärung entstehen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind im Vertrag oder mindestens in Textform festzuhalten. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die Darstellung von Waren, Maschinen oder Ersatzteilen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.
Der Vertrag kommt ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, technische Daten oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen.
An Abbildungen, Mustern, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für als vertraulich bezeichnete Unterlagen. Vor einer Weitergabe an Dritte bedarf es unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit sie nicht zur Deckung bereits entstandener Aufwendungen gemäß § 9 verwendet wurden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs-, Versand- und gegebenenfalls Versicherungskosten.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von drei Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt wurden und aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Lieferkettenstörungen oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände berechtigen uns, Lieferfristen angemessen zu verlängern.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder die Ware zum Zwecke des Versands unser Werk, Lager oder den sonstigen Versandort verlassen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand frei Haus, frei Baustelle oder frei Bestimmungsort erfolgt oder ob die Frachtkosten ganz oder teilweise von der Gerhard Sondermann GmbH übernommen werden.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Sofern der Kunde es wünscht, wird die Lieferung auf seine Kosten transportversichert.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
Bei Abholung obliegen dem Kunden oder seinen Beauftragten das fachgerechte Beladen des Transportfahrzeugs sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, insbesondere zur Ladungssicherung und zum Gefahrguttransport.
Das Abladen, Einbringen und Einlagern der Ware erfolgt in jedem Fall auf Verantwortung und Risiko des Kunden.
Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen oder Einbringen behilflich sind, handeln sie ausschließlich auf Risiko des Kunden und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch bei der Belieferung durch dritte Beförderungsunternehmen. Die Haftung dieser Dritten bleibt unberührt.
§ 6 Mängelgewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Sach- oder Rechtsmängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Regelung des § 377 HGB bleibt uneingeschränkt unberührt. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Wir leisten für berechtigte und fristgerecht gerügte Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Bei nur unerheblichen Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, sofern ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und objektivem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verursacht
Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern gesetzlich zulässig. Die Regelungen des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
Als Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die Produktbeschreibung des Herstellers oder eine ausdrücklich schriftlich bestätigte Leistungsbeschreibung der Gerhard Sondermann GmbH. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne werden von der Gerhard Sondermann GmbH nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben unberührt.
Gebrauchte Waren, Maschinen und Ersatzteile werden im gebrauchten Zustand verkauft. Sie weisen alters-, betriebs- und nutzungsbedingte Abnutzungen auf. Eine Anpassung an den Stand der Technik, an aktuelle Sicherheitsnormen oder gesetzliche Vorgaben schulden wir nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Ist der Kaufgegenstand die Lieferung einer gebrauchten Sache, sind sämtliche Rechte des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist.
Elektronische Bauteile, Baugruppen, Steuerungen, Industrie-PCs, Steuerungsrechner, Antriebe sowie sonstige elektronische oder softwaregestützte Komponenten sind generell von Rückgabe, Umtausch und Rücktritt ausgeschlossen, sofern keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Eine Haftung für Funktionsfähigkeit, Integration, Parametrierung, Software- oder Firmwarestände sowie Kompatibilität mit bestehenden Systemen wird nicht übernommen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Die Gerhard Sondermann GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Gerhard Sondermann GmbH.
Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige übliche Risiken zu versichern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz abgeschlossen hat. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus einem Versicherungsfall hinsichtlich der Vorbehaltsware an uns ab.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte die uns entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht erstattet, haftet hierfür der Kunde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde hat uns oder unseren Beauftragten den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu ermöglichen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt.
§ 9 Nichterfüllung, Rücktritt, Anzahlungen
Tritt der Kunde nach Vertragsschluss vom Vertrag zurück oder nimmt die Ware nicht ab, ohne dass wir dies zu vertreten haben, sind wir berechtigt, den konkret entstandenen Schaden geltend zu machen.
Vereinbarte Anzahlungen dienen der Absicherung von Auftragsbearbeitung, Disposition, Prüfung, Demontage, Verpackung, Logistikvorbereitung sowie administrativen und technischen Leistungen.
Anzahlungen werden im Falle einer vertragswidrigen Nichtabnahme oder eines unberechtigten Rücktritts nicht erstattet, soweit sie zur Deckung der uns entstandenen Aufwendungen und Schäden verwendet wurden
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden von der Gerhard Sondermann GmbH ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, verarbeitet.
Ergänzende Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, sind in der gesonderten Datenschutzerklärung der Gerhard Sondermann GmbH enthalten.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Gerhard Sondermann GmbH Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Gerhard Sondermann GmbH Erfüllungsort.
§ 12 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Gerhard Sondermann GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

